Corona-Schnelltests an den Oberviechtacher Schulen
Um das Ansteckungsrisiko in der Schule so gering wie nur möglich zu halten, dürfen ab Montag, 12. April, Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Eine der großen Fragen: Werden da alle Schüler auch bereitwillig mitmachen? Immerhin hatte sich vorab so mancher Widerstand aus der Schülerschaft formiert. Doch die Rektoren aus der Schulstadt Oberviechtach ziehen eine durchaus positive erste Bilanz.
Die Testungen seien relativ schnell vollzogen worden. "An manchen Stellen war es noch holprig", sagt Rektor Ludwig Pfeiffer vom Ortenburg-Gymnasium. Aber das sei normal. "Da muss erstmal Routine reinkommen." Trotzdem sei alles problemlos abgelaufen. Während die Schüler nach dem Abstrich auf ihre knapp 130 Ergebnisse gewartet haben, sei der Unterricht ganz normal angelaufen.
An der Grundschule Oberviechtach begann die Testpflicht für die Viertklässler. Rektorin Christine Schneider meldete keine größeren Probleme und lobt ausdrücklich die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, die Tests gewissenhaft durchzuführen.
Das bestätigte auch Rektor Werner Winderl von der Doktor-Eisenbarth-Mittelschule in Oberviechtach:"Vor den Tests wurde unseren Schülern nochmal der ganze Ablauf genau erklärt." Widerstand gegen die Testpflicht hat es keinen gegeben. "Die Schüler haben gut mitgemacht", resümiert Rektor Winderl und fügt hinzu: "Alle haben die Tests engagiert vorgenommen." An allen drei Schulen wurde am Montag kein einziger Schüler positiv getestet.
Die Selbsttests in der Schule werden pro Person in der Regel zweimal pro Woche (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ggf. auch öfter) durchgeführt. Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich. Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100) sein.
Wenn Schülerinnen oder Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen sollen und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen die Erziehungsberechtigten das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.

Seit Montagmorgen werden Bayerns Schüler verpflichtend auf das Coronavirus getestet - zumindest diejenigen, die laut der vorherrschenden Inzidenz unter 200 wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen.

Rektor Werner Winderl von der Doktor-Eisenbarth Mittelschule bestätigt: "Alle haben die Tests engagiert vorgenommen."