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Illegale Drogen – Kavaliersdelikt oder Straftat?


In Ostbayern ist die Partydroge Crystal auf dem Vormarsch, auch die „Vergewaltigungsdroge“ GBH sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Über Risikominimierung und strafrechtliche Konsequenzen wurde aufgeklärt.

Martin Huber, Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) und Drogenbeauftragter der Bundespolizei Waldmünchen, sensibilisierte die Schüler der 9. und 10. Klassen an der Doktor-Eisenbarth-Mittelschule für diese Thematik, da gerade Jugendliche leicht in die Fänge von Drogendealern geraten können. „Alleine in den letzten Jahren ist die Rauschgiftkriminalität in der Region Cham um fast 75 Prozent angestiegen“, so der Fachmann.

Ausgehend von den legalen Drogen Alkohol, Nikotin, Koffein und rezeptfreie Medikamente, deren Besitz, Konsum oder Handel nicht verboten ist, aber eine Abhängigkeit hervorrufen kann, erläuterte Huber detailliert den Komplex Illegale Drogen. Zu den wesentlichen Drogentypen zählen nach seinen Worten Cannabis, Opiate, Amphetamine, Kokain und Halluzinogene. „Um es mal auszuprobieren, um der Langeweile zu entkommen, aus Protest“, sind einige Gründe, so Huber, um Drogen zu konsumieren. „Sie denken, Drogen seien die Lösung für ein Problem, doch schließlich werden die Drogen selbst zum Problem“, so die warnenden Worte des Drogenbeauftragten.

Detailliert erläuterte Huber die Wirkungsweise einzelner Drogen, angefangen von Marihuana, Haschisch und Cannabis. Gesundheitliche Folgen wie Abhängigkeit, Verlust des Arbeitsplatzes und damit verbundene Beschaffungskriminalität wurden ebenso thematisiert wie die fatalen Folgen für Familie und Gesundheit. Bei „Spice“ (deutsch Gewürz) handelt es sich um eine psychoaktive, illegale Droge, die aus synthetischen Cannabioniden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Diese „Kräutermischung“ entwickelte sich schnell zur Einsteigerdroge. „Spice“ fällt in der Zwischenzeit unter das Betäubungsmittelgesetz.

„Legal Highs“, so Huber, „werden durch bunte, flippige Verpackungen und unter Hinweis auf angebliche Legalität vermarktet.“ Diese Kräutermischungen sollen in ihrer Wirkung meist Cannabis imitieren. Eine exakte Beschreibung der Wirkung ist aufgrund der vielen verschiedenen Substanzen nicht möglich. „Zudem werden durch gezielte Manipulation der chemischen Struktur kontinuierlich neue Substanzen auf den Markt gebracht.“

„Crystal Speed“, die tschechische Droge schlechthin, überflutet nach Expertenmeinungen unsere Region. Die Droge macht Menschen sofort abhängig und in kurzer Zeit zu Krüppeln. Sie ist hinter der tschechischen Grenze leicht zu haben. Dr. Härtel-Petri, leitender Arzt des Bezirkskrankenhauses Oberfranken in Hochstadt (Kreis Lichtenfels) ist in höchster Sorge, da die Zahl der Patienten, die immer jünger werden, extrem zunimmt. Nach Expertenschätzung werden in der Zwischenzeit 1200 Tonnen der Droge im Nachbarland pro Jahr produziert, wobei ein Gramm des Rauschgifts um die 120 Euro kostet.

Auch in Ostbayern häufen sich die Fälle, in denen Frauen die „Vergewaltigungsdroge GHB“ in das Getränk geschüttet wird. Die Opfer werden bewusstlos gemacht und anschließend missbraucht. Meist können sich die betroffenen Frauen später an nichts mehr erinnern. Da „GHB“ innerhalb weniger Stunden vom Körper abgebaut wird, ist ein strafrechtlicher Nachweis durch die Polizei relativ schwierig.

Huber appellierte eindringlich an die Zuhörer, Tipps zur Risikominimierung zu beachten. „Das eigene Trinkglas sollte nie unbeobachtet sein, keine Getränke von Fremden annehmen, bei Übelkeit sofort Hilfe holen.“ Der Drogenbeauftrage informierte ferner über Verdachtsindikatoren bei Drogenkonsum und sprach Hilfs- und Beratungsstellen an.

„Jeder Umgang mit illegalen Drogen ist nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten und hat strafrechtliche Folgen“, so Huber, „und es kommt in jedem Fall zu einer Strafanzeige durch die Polizei.“ Geldstrafen und Freiheitsstrafen können die Folge sein. Auch das „Fahrerlaubnisrecht“ eines Kiffers ist von dieser Regelung betroffen. „Schon der bloße Besitz von Rauschgift kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kfz“ haben, so der Polizeihauptkommissar. Die Polizei unterrichtet grundsätzlich die zuständige Führerscheinstelle beim Vorliegen entsprechender Kenntnisse. „Übrigens kann auch ohne Verkehrskontrolle die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Führerscheinstelle prüft bei jedem Umgang mit Drogen, ob von dem Betroffenen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Solange der Führerscheinbewerber keine dauerhafte Drogenfreiheit nachweisen kann, wird kein Führerschein erteilt oder eine erworbene Fahrerlaubnis wieder entzogen“, so die mahnenden Worte des Fachmanns.

Text/Bilder: A. Köppl


Schulleiter Werner Winderl freute sich, den Drogenbeauftragten der Bundespolizei Waldmünchen begrüßen zu können.

EPHK Huber informierte über Drogen. Die Doktor-Eisenbarth-Mittelschule ist bei dieser Aufklärungsarbeit Vorreiter.


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